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Wildtiermagazin
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Dürfen Wildtiere wie Haustiere gehalten werden?

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Exotische Tiere im Wohnzimmer sind heute nichts Besonderes mehr und wer möchte, der kann auch einen Puma oder ein Stinktier bekommen. Der Handel mit diesen Tieren ist in vielen Fällen legal, selbst dann, wenn die Tiere unter das Artenschutzgesetz fallen. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Sugar Glider, einem Kurzkopfgleitbeutler? Die knapp 20 cm großen Tiere mit den großen Kulleraugen aus Australien sind momentan ein heißer Trend. Die kleinen Tiere können legal über das Internet gekauft werden und meldepflichtig ist die Haltung auch nicht.

Man will etwas Besonderes

Der Sugar Glider wird sich in einem deutschen Wohnzimmer nicht sehr wohlfühlen, denn er ist nachtaktiv, lebt in großen Familienverbänden und ist es gewohnt, von Gipfel zu Gipfel zu fliegen. Wohlfühlen werden sich auch die Wickelbären, die Präriehunde, die niedlichen Erdmännchen, die Weißbüscheläffchen und auch die Stinktiere nicht, aber auch sie gehören zu den Topsellern bei den exotischen Tieren. Das Problem ist, dass einige Tierarten zwar in ihrer Heimat geschützt sind, in Europa aber nicht. Andere Tiere, wie zum Beispiel das Weißbüscheläffchen, wird zwar durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt, aber verkauft werden die Tiere trotzdem.

Die Halter sind schnell überfordert

Zwischen 2010 und 2015 wurden rund 10.000 exotische Tiere in Deutschland zum Verkauf angeboten, wie viele tatsächlich in deutschen Haushalten leben, kann nur geschätzt werden. So ist es zum Beispiel in Baden-Württemberg erlaubt, einen Puma zu halten, in Berlin und Hessen ist es aus gutem Grund verboten, denn die Halter sind sehr schnell mit ihren exotischen Hausgenossen vollkommen überfordert. Die Tiere werden dann einfach in öffentlichen Parks, in Seen oder auch im Wald entsorgt. In vielen Städten, wie beispielsweise in München, sind die Auffangstationen überfüllt mit exotischen Tieren aller Art und es gibt einen Aufnahmestopp. Das Paradoxe an der aktuellen Situation ist jedoch, dass es in Deutschland restriktive Gesetze zum Schutz des einheimischen Wildtierbestands gibt. Das heißt, man darf nicht einfach in den Wald gehen und ein Eichhörnchen oder einen Igel mit nach Hause nehmen, die Haltung eines afrikanischen Weißbauchigels ist hingegen erlaubt.

 

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