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Hundemagazin
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Streit vor Gericht – wer bekommt nach der Scheidung die Hunde?

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Vor deutschen Familiengerichten wird nicht nur um Geld und das Sorgerecht für die Kinder gestritten, auch wenn es um die vierbeinigen Familienmitglieder geht, müssen die Richter immer öfter darüber entscheiden, wer die Hunde nach der Scheidung bekommt. Das war jetzt auch in Nürnberg der Fall, wo ein Richter darüber entscheiden musste, wer der beiden Ehepartner die vier Hunde behalten darf.

Zu wem sollen die Hunde?

Ein arg zerstrittenes Ehepaar aus Nürnberg lebte zwar schon eine Weile voneinander getrennt, aber die Ehepartner konnten sich einfach nicht einigen, wer die Hunde bekommt. Zunächst blieben die vier Hunde bei der Ex-Ehefrau, die sie nach dem Auszug aus dem gemeinsamen Haus mitgenommen hatte. Das passte dem früheren Ehemann nicht, er zog vor Gericht und verlangte die Herausgabe der Hunde im Rahmen der Hausratsaufteilung. Seine Frau weigerte sich jedoch, die Hunde herauszugeben und das Gericht sprach ihr später die Tiere auch zu. Der Ehemann ging daraufhin in die nächste Instanz und der Fall wurde vom Amtsgericht an das Oberlandesgericht verlegt.

Das Rudel muss zusammenbleiben

Das Oberlandesgericht Nürnberg wies die Klage des Mannes ab und bestätigte damit das Urteil der Kollegen vom Amtsgericht. Der Richter begründete sein Urteil unter anderem damit, dass er im Sinne des Tierschutzes gehandelt habe und verhindern wollte, dass das Hunderudel auseinandergerissen wird. Wenn er jedem der früheren Ehepartner jeweils zwei der Hunde zugesprochen hätte, dann wäre das vielleicht ein salomonisches Urteil gewesen, aber nicht im Sinne des Tierschutzes.

Den Tieren nicht zu viel zumuten

Er habe den Hunden nicht zu viel zumuten wollen, sagte der Richter. Die Tiere sind schon durch den Auszug aus ihrer gewohnten Umgebung schon genug gestresst worden und auch der Verlust des Ehemanns macht den Tieren offenbar zu schaffen. Da es ursprünglich einmal sechs Hunde waren, müssen die vier verbliebenen Hunde zudem den Tod ihrer Artgenossen verkraften und das funktioniert eben nur dann, wenn das Rudel auch weiter zusammenleben kann. Ob es aber ein Besuchsrecht gibt, darüber wurde leider nichts bekannt.

 

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